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Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen

Am 7. Juli 2017 wurde in den Vereinten Nationen ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen angenommen, am 20. September wurde es zur Unterschrift freigegeben. Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen ist ein Meilenstein in den Abrüstungsbemühungen.   Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen und Bestimmungen über die Wirkung des Vertrages.

Was verbietet der Vertrag?

Der Vertrag verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.

Ist der Vertrag rechtlich bindend?

Ja! Sobald der Vertrag in Kraft tritt, ist er für die Staaten, die ihn unterzeichnet und ratifiziert haben rechtlich bindend. Allerdings hat er für Staaten, die dem Vertrag nicht beitreten, keine rechtlich bindende Wirkung.

Wann werden die Staaten den Vertrag unterzeichnen?

Der Vertrag ist seit dem 20. September 2017 in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben. Schon in der ersten Woche haben mehr als 50 Staaten unterschrieben. Der Vertrag wird unbefristet zur Unterzeichnung bereitstehen. Das bedeutet: Ein Staat kann jederzeit den Vertrag unterzeichnen, sobald er dazu bereit ist.

Wie viele Staaten müssen den Vertrag ratifizieren, bevor er in Kraft tritt?

50 Staaten müssen den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben, bevor er rechtlich in Kraft treten kann. Die Unterzeichnung des Vertrages wird von der Exekutiven einer Regierung durchgeführt und ist relativ einfach. Eine Ratifizierung umfasst typischerweise innenpolitische Gesetzgebungsverfahren, wie den Entwurf von Gesetzen über die Aufnahme des Vertrages in das nationale Recht.
Wenn der Vertrag in Kraft getreten ist, können weitere Staaten jederzeit beitreten.



Wie steht es aktuell um den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)?

90 Tage nachdem 50 Staaten den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ratifiziert hatten, trat er am 22. Januar 2021 völkerrechtlich in Kraft. Weitere 9 Staaten haben ihn ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten. Außerdem haben ihn bis dato 86 Staaten unterzeichnet, darunter die EU-Mitglieder Irland und Malta [1]. Kein Atomwaffenstaat, kein NATO-Mitglied ist dabei.

Laut einer Ausarbeitung vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sind Mitglieder der NATO nicht zur nuklearen Teilhabe verpflichtet, aber ein Beitritt zum AVV würde Artikel 5 im NATO-Vertrag (Beistandsklausel) widersprechen [2].

Das Argument der bisherigen Bundesregierung, der AVV stehe gegen den Atomwaffensperrvertrag (NPT oder Nichtverbreitungsvertrag), ist offensichtlich unzutreffend. Im Gegenteil: Der AVV unterstützt den NPT, der die Atomwaffenstaaten verpflichtet, „in redlicher Absicht Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen und erfolgreich zum Abschluss zu bringen, ihre eigenen Atomwaffen völlig abzurüsten und zu beseitigen“[3]. Dies unterlassen sie vertragswidrig bis heute, im Gegenteil: Sie modernisieren diese Waffen, um sie einsetzbarer, kriegstauglicher zu machen.

Außerdem nehmen die NATO-Staaten den sog. „Kriegsvorbehalt“ in Anspruch: Der NPT verliert seine Geltung in dem Augenblick, in dem eine Entscheidung, Krieg zu führen, getroffen wird[4]. 

Die neue Bundesregierung will, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, bei der Konferenz der AVV-Staaten im März in Wien einen Beobachterstatus einnehmen. Eine Delegation der IPPNW wird nach Wien fahren.

Der AVV ist eine gute Voraussetzung, ähnlich den Verträgen zu wirken, die bereits Landminen und Chemiewaffen geächtet haben.


[1] Wikipedia, gesehen 10. 11. 2021

[2] Wisssenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag, Ausarbeitung Atomwaffenverbotsvertrag und NATO,

  9. August 2021

[3] IALANA, Atomzeitalter beenden, Ahrweiler 2010, überarbeitet 2016/17

[4] IALANA, a. a. O., auf www.ialana.de online verfügbar