ICAN Deutschland e. V.:
Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen
Am 7. Juli
2017 wurde in den Vereinten Nationen ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen
angenommen, am 20. September wurde es zur Unterschrift freigegeben. Der Vertrag über
das Verbot von Kernwaffen ist ein Meilenstein in den Abrüstungsbemühungen.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen und Bestimmungen
über die Wirkung des Vertrages.
Was verbietet der Vertrag?
Der Vertrag
verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu
besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die
Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche
Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu
bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die
Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Ist der Vertrag rechtlich bindend?
Ja! Sobald
der Vertrag in Kraft tritt, ist er für die Staaten, die ihn unterzeichnet und
ratifiziert haben rechtlich bindend. Allerdings hat er für Staaten, die dem
Vertrag nicht beitreten, keine rechtlich bindende Wirkung.
Wann werden die Staaten den Vertrag unterzeichnen?
Der Vertrag
ist seit dem 20. September 2017 in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben. Schon in der
ersten Woche haben mehr als 50 Staaten unterschrieben. Der Vertrag wird
unbefristet zur Unterzeichnung bereitstehen. Das bedeutet: Ein Staat kann
jederzeit den Vertrag unterzeichnen, sobald er dazu bereit ist.
Wie viele Staaten müssen den Vertrag ratifizieren,
bevor er in Kraft tritt?
50 Staaten
müssen den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben, bevor er rechtlich in
Kraft treten kann. Die Unterzeichnung des Vertrages wird von der Exekutiven
einer Regierung durchgeführt und ist relativ einfach. Eine Ratifizierung
umfasst typischerweise innenpolitische Gesetzgebungsverfahren, wie den Entwurf
von Gesetzen über die Aufnahme des Vertrages in das nationale Recht.
Wenn der Vertrag in Kraft getreten ist, können weitere Staaten jederzeit
beitreten.
Wie steht es aktuell um den
Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)?
90
Tage nachdem 50 Staaten den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ratifiziert hatten,
trat er am 22. Januar 2021 völkerrechtlich in Kraft. Weitere 9 Staaten haben
ihn ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten. Außerdem haben ihn bis dato 86
Staaten unterzeichnet, darunter die EU-Mitglieder Irland und Malta [1]. Kein Atomwaffenstaat,
kein NATO-Mitglied ist dabei.
Laut
einer Ausarbeitung vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sind Mitglieder
der NATO nicht zur nuklearen Teilhabe verpflichtet, aber ein Beitritt zum AVV
würde Artikel 5 im NATO-Vertrag (Beistandsklausel) widersprechen [2].
Das
Argument der bisherigen Bundesregierung, der AVV stehe gegen den
Atomwaffensperrvertrag (NPT oder Nichtverbreitungsvertrag), ist offensichtlich
unzutreffend. Im Gegenteil: Der AVV unterstützt den NPT, der die
Atomwaffenstaaten verpflichtet, „in redlicher Absicht Verhandlungen mit dem
Ziel aufzunehmen und erfolgreich zum Abschluss zu bringen, ihre eigenen
Atomwaffen völlig abzurüsten und zu beseitigen“[3]. Dies unterlassen sie
vertragswidrig bis heute, im Gegenteil: Sie modernisieren diese Waffen, um sie
einsetzbarer, kriegstauglicher zu machen.
Außerdem
nehmen die NATO-Staaten den sog. „Kriegsvorbehalt“ in Anspruch: Der NPT
verliert seine Geltung in dem Augenblick, in dem eine Entscheidung, Krieg zu
führen, getroffen wird[4].
Die neue Bundesregierung will, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, bei der Konferenz der AVV-Staaten im März in
Wien einen Beobachterstatus einnehmen. Eine Delegation der IPPNW wird nach Wien
fahren.
Der
AVV ist eine gute Voraussetzung, ähnlich den Verträgen zu wirken, die bereits Landminen
und Chemiewaffen geächtet haben.
[1] Wikipedia, gesehen 10. 11.
2021
[2] Wisssenschaftlicher Dienst
Deutscher Bundestag, Ausarbeitung Atomwaffenverbotsvertrag und NATO,
9. August 2021
[3] IALANA, Atomzeitalter beenden,
Ahrweiler 2010, überarbeitet 2016/17